IALANA Rundbrief

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer von IALANA Deutschland,

„Und mag die ganze Welt versinken!

Hafis, mit dir, mit dir allein

Will ich wetteifern! Lust und Pein

Sei uns, den Zwillingen gemein!

Wie du zu lieben und zu trinken,

Das soll mein Stolz, mein Leben sein.“

Diese Zeilen veröffentlichte Johann Wolfgang Goethe unter dem Titel „Unbegrenzt“ in seinem „West-Östlichen Divan“

Eine Übereinstimmung wie mit einem Zwillingsbruder empfand Goethe mit dem persischen Dichter Hafis und dessen Poesie, obwohl dieser schon 500 Jahre vor ihm  in dem damals weit entfernten Iran gelebt hatte. Wieder viele Jahre später im Jahr 1999 knüpfte der Pianist und Dirigent Daniel Barenboim an die intensive Beschäftigung Goethes mit der persischen Literatur an und gründete das „West-Östliche Divan-Orchester“, in dem israelische und palästinensische Musiker gemeinsam musizieren. Welch ein wunderbares Symbol dafür, dass ein friedliches Zusammenleben aller Völker und Religionen im Nahen und Mittleren Osten möglich ist.

Die heutige Wirklichkeit ist von einem solchen Frieden allerdings weit entfernt. Afghanistan, der Irak, Syrien und der Jemen sind vom Krieg verwüstet. Im Iran leiden die Menschen unter dem von den USA verhängten Handelsboykott. Ein Aufgebot an Kriegsschiffen im Persischen Golf ist Vorbote einer möglichen weiteren Eskalation des Konflikts.

Gemeinsam mit der Vereinigung der Ärzte zur Verhütung eines Atomkriegs IPPNW veranstaltete IALANA Deutschland daher Anfang Dezember eine mit über 100 Teilnehmern gut besuchte Podiumsdiskussion in der Humboldt Universität in Berlin.

Wenn Sie den hier beigefügten Beitrag von Gerhard Baisch lesen, der sich mit  den Rechtsfragen befasst, die im Zusammenhang mit der „Kündigung“ des Iran-Atomabkommens durch die Trump Administration und den von ihr verhängten Sanktionen gegen den Handel mit dem Iran zu bewerten sind, dann sehen Sie einmal mehr, welche wichtige Rolle IALANA Deutschland bei der Information der Öffentlichkeit wahrzunehmen hat.  Ohne unsere völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Expertisen würden unverzichtbare rechtliche Argumente in der öffentlichen Debatte über die Außen- und Sicherheitspolitik fehlen.

Ich empfehle Ihrer Lektüre insbesondere auch die soeben fertiggestellte Dokumentation von Beiträgen zu der Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, wonach der Einsatz von Atomwaffen unvereinbar ist mit dem in dem UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantierten Recht auf Leben.

Angesichts der aktuellen Diskussion über einen atomaren Schutzschirm für die Europäische Union, der Kündigung des INF-Vertrags über das Verbot atomarer Mittelstreckenraketen durch die USA, dem absehbaren Auslaufen des START II Vertrags über die Begrenzung der strategischen Atomwaffen und der Weigerung der Bundesregierung, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, ist die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses ein Signal, dem wir durch unsere Arbeit Gehör verschaffen müssen.

Um Ihnen einen Eindruck von der bewegenden Trauerfeier für unser verstorbenes Mitglied Dr. Dieter Deiseroth zu vermitteln, haben wir die dort gehaltenen Ansprachen von Vorstandsmitgliedern hier beigefügt.

Wie Sie sehen, ist unsere Arbeit in der immer unsicherer werdenden Welt notwendiger denn je. Wir wissen, dass diese Arbeit ohne Ihre Unterstützung und finanzielle Hilfe nicht möglich wäre und möchten uns an dieser Stelle hierfür ganz herzlich bedanken. Verbinden möchten wir dies damit, angesichts der bevorstehenden Feiertage erneut an Ihre Großzügigkeit zu appellieren und eine Spende auf unser Vereinskonto anzuweisen. Sie erhalten hierfür wie stets von uns eine Spendenbescheinigung, mit der Sie Ihre Spende wegen der von dem Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit der IALANA steuerlich mindernd geltend machen können. Jeder Betrag wird uns helfen, einen Grundstein für unsere Vorhaben im kommenden Jahr 2020 zu setzen.

Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und ein friedliches neues Jahr 2020

Ihr Otto Jäckel

Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte:

Drohung mit und Einsatz von Atomwaffen
verstößt gegen das Recht auf Leben

Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses hin, wonach die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Recht auf Leben verstoßen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Völkergewohnheitsrechts und ein Grund mehr für die Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beizutreten.

Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die  „Allgemeine Bemerkung Nr. 36“ zu dem Recht auf Leben. In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.

Der im Dezember 1966 verabschiedete UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen nach den Erfahrungen mit  Faschismus und Krieg. Er trat 1976 in Kraft, zählt heute 172 Vertragsstaaten und ist damit einer der bedeutendsten menschenrechtlichen Verträge. Jeder Vertragsstaat hat sich verpflichtet, die im Pakt anerkannten Rechte zu achten  und sie allen in seinem Gebiet befindlichen … Personen… zu gewährleisten. Alle Staaten, die nach dem Atomwaffensperrvertrag Atomwaffen besitzen, mit Ausnahme Chinas, sind auch Vertragsparteien des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Seine Einhaltung überwacht der UN-Menschenrechtsausschuss. 

Art. 6 des Zivilpaktes statuiert: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“  In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 heißt es u.a. Die Bedrohung durch oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Atomwaffen, welche in ihrem Effekt willkürlich sind und, ihrer Natur nach, die Zerstörung von Menschenleben in katastrophalem Ausmaß verursachen können, ist mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar und kann eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Die Vertragsstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu stoppen, einschließlich Maßnahmen, um ihren Erwerb durch nichtstaatliche Akteure zu verhindern, sie nicht zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen, sowie alle bestehenden Lagerbestände zu vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung zu treffen, die alle ihren internationalen Verpflichtungen entsprechen. (…)
(Eigene Übersetzung, IALANA)

Die Atommächte unter den Vertragsstaaten bestreiten, dass die „Allgemeinen Bemerkungen“ rechtlich bindend sind. Aber sie spiegeln unbestritten Völkergewohnheitsrecht wider und tragen zu dessen Weiterentwicklung bei. Schließlich erinnern die ausformulierten Einzelpflichten zum Umgang mit Atomwaffen bis in den Wortlaut hinein an den Atomwaffenverbotsvertrag und die Abrüstungsverpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages. Auf diese Weise verstärken sich die jeweiligen Begründungen für die Forderung nach vollständiger Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen wechselseitig. So wird das „Recht auf Leben“  zu einem weiteren gewichtigen Argument für noch zögernde Staaten, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, der inzwischen  von 80 Staaten unterzeichnet und von 34 bereits ratifiziert worden ist.

Die IALANA-Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“  mit Beiträgen von Roger Clarke, Daniel Rietiker, Alyn Ware und Peter Weiss finden Sie auf der Website der IALANA


Pressekontakt:

Angelika Wilmen, Pressesprecherin, IPPNW, Tel. 030 – 698074 15, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de Lucas Wirl, IALANA, Mobil 0176 64103500, E-Mail: info@ialana.de

Dokumentation der öffentlichen Veranstaltung:

Droht ein weiterer Krieg im Nahen Osten?
Die Gefahr eines Irankriegesund die Folgen der Sanktionen

Auf einer gemeinsamen Podiumsdiskussion von IALANA und IPPNW am 28. November 2019 in Berlin thematisierten die Referent*innen die Gefahr eines Krieges gegen den Iran, die völkerrechtliche Legitimation von unilateralen Sanktionen und ihre humanitäre Folgen sowie Chancen für den Frieden durch eine Zone frei von Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten.

Hier finden Sie die völkerrechtlichen Eingangsthesen Gerhard Baischs sowie eine Video-Dokumentation der Veranstaltung.

 

 

Zum Tode Dieter Deiseroths:

Dieter Deiseroth wurde am 2.Oktober in Bonn-Bad Godesberg beigesetzt. Im Anschluss folgte eine Trauerfeier. Auf dieser sprachen unter anderem Gerhard Baisch, Bernd Hahnfeld und Otto Jäckel. Die Redebeiträge finden Sie in den Verlinkungen.

 

70 Jahre Grundgesetz
Cover 70 Jahre Grundgesetz

„Wie der demokratische Rechtsstaat, so will und muss auch die Friedensstaatlichkeit des GG erkämpft und verteidigt werden. Dazu sind wir alle aufgerufen“.

Zu diesem Schluss kommt Dr. Dieter Deiseroth in seinem Beitrag zum Thema: „Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta - …und die Bundeswehr?“, den er am 31.08.2014 in St. Petri bei Lübeck hielt.

Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Deiseroth arbeitet in seinem Beitrag Elemente des Friedensgebotes im Grundgesetz heraus und setzt es in Bezug zur UN-Charta. Er plädiert für einen Perspektivwechsel hin zum Konzept „gemeinsamer Sicherheit“ in der Außen- und Sicherheitspolitik.

Denn eines ist für ihn klar: Heutzutage lässt sich Sicherheit nicht mehr einseitig denken. Sie lässt sich auch nicht auf Kosten anderer erkaufen. Vor dem Hintergrund dieser Feststellung liefert er Argumente zur Erkämpfung und Verteidigung der Friedensstaatlichkeit.

Dr. Dieter Deiseroth war als Co-Autor des Grundgesetzkommentars der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts und durch eine Vielzahl von Buch- und Zeitschriftenveröffentlichungen einer der profiliertesten deutschen Verfassungs- und Völkerrechtler. Als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats von IALANA Deutschland leistete er wertvolle Beiträge dazu, rechtswissenschaftliche Positionen mit konkreter friedenspolitischer Praxis zu verbinden.

Die Broschüre mit dem Beitrag von Dieter Deiseroth kann über die IALANA-Geschäftsstelle kostenlos bezogen werden.

Wir würden uns freuen, wenn die Lektüre zu neuen Erkenntnissen führt und Sie darüber hinaus auch dazu inspiriert, sich erneut mit eigenen  Beiträgen an der Unterstützung der IALANA und den Aktionen der Friedensbewegung zu beteiligen.

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Spendenkonto
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Wir sind als gemeinnützige Organisation anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Spende eine entsprechende Bescheinigung für Ihr Finanzamt.

 

VORSTAND:

Vorsitzender: Otto Jäckel, Rechtsanwalt, Wiesbaden ǀ Stellv. Vorsitzender: Gerhard Baisch, Rechtsanwalt, Bremen ǀ Schatzmeister: Volkert Ohm, Rechtsanwalt, Bremen ǀ Wolfgang Alban, Richter am Kammergericht i.R., Berlin ǀ Wilko Bauer, Rechtsanwalt, Angermünde ǀ Sören Böhrnsen, Rechtsanwalt Bremen ǀ Dr. Felix Boor, Rechtswissenschaftler, Hamburg ǀ Dr. Philipp Boos, Rechtsanwalt, Berlin ǀ Tomislav Chagall, Rechtsreferendar, Frankfurt a.M. ǀ Juliane Drechsel-Grau, Studentin, Berlin ǀ Bernd Hahnfeld, Richter i. R., Köln ǀ Katja Keul, MdB, Rechtsanwältin, Nienburg ǀ Prof. Dr. Manfred Mohr, Berlin ǀ Viktor Pews, Rechtsanwalt, Berlin ǀ Karim Popal, Rechtsanwalt, Bremen ǀ Amela Skiljan, LL.M. Eur, Berlin ǀ Sabine Stachwitz, Staatssekretärin a.D., Berlin

WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT:

Jan van Aken, Hamburg ǀ Prof. Dr. Michael Bothe, Frankfurt a.M. ǀ Daniela Dahn, Publizistin, Berlin ǀ Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Bremen ǀ Prof. Dr. Erhard Denninger, Frankfurt a.M. ǀ Dipl.-Pol. Annegret Falter, Berlin ǀ Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, Bremen ǀ Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze, Bochum ǀ Prof. Dr. Martina Haedrich, Jena ǀ Dr. Felix Hanschmann, Karlsruhe ǀ Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin ǀ Karl-Wilhelm Lange, Regierungspräsident a.D., Braunschweig/Hann.-Münden ǀ Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg ǀ Hans-Christof von Sponeck, Beigeordneter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Müllheim ǀ apl. Prof. Dr. Carmen Thiele, Frankfurt/Oder ǀ Jürgen Trittin, MdB, Göttingen ǀ Prof. Dr. Herbert Wulf, Pinneberg

 

"Frieden Durch Recht" ist unser Motto.
Immanuel Kant wäre heute bei uns Mitglied.
Werden Sie es auch!