Gemeinsame Erklärung von
ICBUW (Int. Coalition to Ban Uranium Weapons), IALANA (Int. Association of Lawyers Against Nuclear Arms), IPPNW (Int. Physicians for the Prevention of Nuclear War) (jeweils deutsche Sektionen), IPB (Int. Peace Bureau), Friedensglockengesellschaft Berlin, Internationales Uranium Film Festival
Im Rahmen der - nicht UN-mandatierten und insoweit völkerrechtswidrigen - NATO-Operation „Allied Forces“ v. 24.3.-10.6.1999 wurde auf Gebieten Ex-Jugoslawiens (Kosovo, Serbien, Montenegro, vorher Bosnien-Herzegowina) Uranmunition eingesetzt. Insgesamt handelte es sich dabei um eine Menge von 13-15t abgereichertes Uran (depleted uranium – DU). Der Stoff ist chemisch giftig und infolge der ionisierenden Strahlung radiologisch wirksam; er führt zu schweren Gesundheits- und Umweltbelastungen, kann Krebs und Genveränderungen verursachen.
Gerade jetzt, 20 Jahre später, zeigt sich das Ausmaß der angerichteten Schäden. Viele Menschen in den betroffenen, toxisch belasteten Regionen sind an Krebs erkrankt oder gestorben. Die medizinische Versorgungssituation ist oft unzureichend, und es erwies sich als zu kostspielig oder völlig unmöglich, verseuchte Gebiete zu dekontaminieren. Dies erbrachte etwa das 1. Internationale Symposium zu den Folgen der Bombardierung Ex-Jugoslawiens mit DU im Jahre 1999, das im Juni vergangenen Jahres in Nis stattfand und bei dem es um mögliche humanitäre Aktionen zur Hilfe für DU-Opfer ging, bis hin zur Option rechtlicher Schritte. ICBUW war durch seinen Sprecher, Prof. Manfred Mohr, vertreten.
Die Tagung ist Ausdruck eines neuen, gestiegenen Interesses der wissenschaftlichen und politischen Öffentlichkeit am Thema Uranmunition. Es wurde eine spezielle Untersuchungskommission des serbischen Parlaments hierzu eingesetzt. Sie arbeitet mit der entsprechenden parlamentarischen Kommission in Italien zusammen, wo es immerhin bereits eine ausgeprägte Rechtsprechung zugunsten der Opfer von DU-Einsatz (im italienischen Militär) gibt. Hinzu kommen Interesse und Engagement von Medien und Künstlern, z.B. in Gestalt des Films „Uran 238 – my story“ von Miodrag Miljkovic, der auf dem Internationalen Uranium Film Festival im vergangenen Jahr in Berlin besondere Erwähnung fand.
Beginnend mit dem Ad-hoc-Komitee zu DU bestreitet die NATO jegliche Zusammenhänge zwischen dem Einsatz von Uranmunition und Gesundheitsschädigungen. Diese Haltung ist typisch für das Militär, das andererseits alles tut, um die eigene Truppe vor DU-Risiken zu schützen. In Standards und Papieren der NATO ist von Vorsichtsmaßnahmen und der Notwendigkeit der Vermeidung von „Kollateralschäden“ auch in Bezug auf die Umwelt die Rede. Vorrang hätten allerdings stets „operative Erfordernisse“.
Es wird sich zeigen, inwieweit man mit Gerichtsverfahren von Seiten ziviler, ausländischer DU-Opfer etwas im NATO-Bereich ausrichten kann. Immerhin stehen auch menschenrechtliche Beschwerdeverfahren zur Verfügung; es gibt so etwas wie ein Menschenrecht auf gesunde Umwelt, das auch in und nach Kriegszeiten gilt. Entscheidend ist, dass sich die NATO und einzelne NATO-Staaten zu ihrer politischen und humanitären Verantwortung für die DU-Verwüstungen bekennen, die im 78-Tage-Krieg gegen Ex-Jugoslawien angerichtet wurden. Sie müssen – einheitlich – den UN-Prozess unterstützen, der (in Gestalt einer Serie von Resolutionen der Generalversammlung, zuletzt Nr. 73/38) die entscheidenden Punkte beim Umgang mit dem Einsatz von Uranmunition hervorhebt:
- Das Vorsorgeprinzip („precautionary approach“)
- (vollständige) Transparenz (der Einsatzkoordinaten)
- Hilfe und Unterstützung für die betroffenen Regionen.
Der Appell, im 70. Jahr der NATO-Gründung, richtet sich in besonderer Weise an die Bundesrepublik Deutschland, die über keine Uranwaffen verfügt, jenen UN-Prozess aber seit Jahren durch obstruktives Verhalten, insbesondere Stimmenthaltung in der Generalversammlung, behindert.
Es muss alles getan werden, um Uranmunition zu ächten und den Opfern ihres Einsatzes zu helfen.
Weitere Informationen:
www.uranmunition.org
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