Mit Sorge Blicken wir auf den Konflikt in Syrien. Nach dem Giftgasangriff mit Sarin auf Ghouta vom 21.8.2013 hatte US-Präsident Obama einen Großangriff auf Assad vorbereitet, der nur durch den Beitritt Syriens zur Chemiewaffenkonvention und die Vernichtung der syrischen Bestände und Produktionseinrichtungen unter Kontrolle der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) abgewendet werden konnte. Allerdings kommt es seit dem in Syrien weiterhin zu Einsätzen von Chemiewaffen. Die Kriegsparteien schieben sich regelmäßig gegenseitig die Verantwortung hierfür zu. Im April 2017 nahm die Regierung der USA einen solchen Chemiewaffeneinsatz zum Anlass für einen massiven Luftangriff auf Stellungen und Einrichtungen der Syrischen Nationalarmee ohne die Ergebnisse der angelaufenen Untersuchungen abzuwarten. Schon im Vorfeld der angekündigten Rückeroberung von Idlib, der letzten großen von islamistischen Kräften gehaltenen Region durch die Syrische Regierung wurden auch im Deutschen Bundestag Optionen militärischen Eingreifens erörtert, falls es dort erneut zum Einsatz von Chemiewaffen kommen sollte. Dabei wird unterstellt, dass Urheber für eine solche völkerrechtswidrige Kriegsführung allein die syrische Regierung sein könne. Eine Eskalation des Konflikts mit deutscher militärischer Beteiligung ist somit nicht ausgeschlossen.
Wir möchten aus diesem Anlass der Frage nachgehen, welche Möglichkeiten der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) und der UNO zur Verfügung stehen, um einen Chemiewaffeneinsatz zuverlässig zu untersuchen und welche völkerrechtlichen Konsequenzen aus den Untersuchungs-ergebnissen zu ziehen sind.
In unserer öffentlichen Veranstaltung möchten wir einerseits auf die technische Arbeit der OPCW und auf das Kontroll- und Sanktionsregime der Chemiewaffenkonvention eingehen. Was ist die OPCW? Wie werden Fakten ermittelt? Welche Rückschlüsse auf Täterschaft lassen sich anhand von chemischen Stoffen herstellen? Andererseits wird eine rechtliche Darstellung und Bewertung der Geschehnisse vorgenommen. In welchen Rechtsrahmen ist die OPCW eingebunden? Was darf die internationale Staatengemeinschaft tun, sobald die OPCW einen Einsatz giftiger Chemikalien festgestellt hat? Zur Diskussion dieser Fragen haben wir folgende Experten eingeladen:
Jan van Aken (ehem. UN Biowaffeninspekteur, DIE LINKE) ǀ Botschafterin Susanne Baumann, Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie Leiterin der Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle, Auswärtiges Amt (angefragt) ǀ Gerhard Baisch (IALANA) ǀ NN (Amnesty International Deutschland) (angefragt) Moderation: Otto Jäckel (IALANA)
Anmeldung bitte unter: info@ialana.de
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