Zum Fall Porwoll und Klein
Whistleblower-Preisträger 2017, Krebsmittel-Panschereien
Vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm wurde auch das Arbeitsverhältnis von Martin Porwoll mit der Alten Apotheke am 23.3.2018 im Wege des Vergleichs beendet
Zuvor war bereits in erster Instanz das Arbeitsverhältnis von Marie-Luise Klein gegen eine kleine Abfindung beendet worden. Martin Porwoll dagegen verlor seinen Kündigungsschutzprozess in erster Instanz überraschend nach einem zweifelhaften Verfahren. In der Berufungsinstanz ließ das Gericht jedoch keinen Zweifel daran, dass die Kündigung nicht zu Recht erfolgt war. Zwar wurde schließlich auch hier ein Abfindungsvergleich geschlossen, aber die Bedingungen waren für Martin Porwoll immerhin zufriedenstellend.Weitere Informationen sowie das Protokoll der Verhandlung vor dem LandesarbeitsgerichtZum Fall Schmenger und Wehrheim Whistleblower-Preisträger 2009, Whistleblowing in der Steuerfahndung
In dem Schadensersatz-Rechtsstreit zwischen Rudolf Schmenger und dem nervenfachärztlichen Sachverständigen Dr. med. Thomas Holzmann hat das Landgericht Frankfurt im erstinstanzlichen Urteil vom 26.9.2014 (Az.: 2/24 O 204/10) auf die Klage des Preisträgers Rudolf Schmenger hin den beklagten Sachverständigen Dr. Holzmann zu einem Schadensersatz in Höhe von 54.294,59 € nebst Erstatttung der vorprozessualen Anwaltskosten verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat mit dem Berufungsurteil vom 3.12.2015 (Az: 6 U 204/14) die Verurteilung von Dr. Holzmann zu einem Schadensersatz von 54.294,59 € zuzüglich der vorprozessualen Anwaltskosten zugunsten von Rudolf Schmenger bestätigt.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die dagegen eingelegte(n) Revision(en) mit Beschluss vom 25. April 2017 (Az: 199/16) zurückgewiesen.Lesen Sie hier einen zusammenfassenden Bericht von Dieter Deiseroth
Zum Fall Bode
Stellungnahme zu Todesfällen durch Bornavirus-Infektion: Whistleblower-Preisträgerin (2007) Dr. Liv Bode hat früh vor diesen Infektionen gewarnt
Vorbemerkung
Das Robert Koch-Institut (RKI), das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und die Gesellschaft für Virologie (GfV) haben vor kurzem (März 2018) übereinstimmend fünf aktuelle Enzephalitisfälle von Patienten bestätigt, die durch Bornavirus infiziert worden waren. Vier Patienten sind daran gestorben. Auch das europäische European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) in Stockholm hat darüber berichtet [...]
Bisher ist nur in wenigen Medien kurz darüber berichtet worden, z.B. im Berliner „Tagesspiegel“ und in der „Ärztezeitung“.
Aus den Stellungnahmen ergibt sich, dass nunmehr offenbar sowohl die Gesellschaft für Virologie als auch das Robert-Koch-Institut und das Friedrich-Löffler-Institut die Möglichkeit der Übertragung des klassischen Borna-Virus auf Menschen übereinstimmend nicht länger in Abrede stellen, sondern ausdrücklich bestätigen.
Bis vor kurzem war dies anders.
Als VDW und IALANA den Whistleblower-Preis 2007 u.a. an die damals am Robert-Koch-Institut in Berlin beschäftigte Biologin Dr. Liv Bode vergeben haben, haben das RKI und nicht wenige aus der Community der Virologen dies heftig bestritten.
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